Hast du noch Fragen?

Nein! Und das will er auch nicht:

Das Problem sind meist eher die eigenen Freunde, die durch Erlebniserzählungen über ihre grausame Prüfungsfahrt mit teilweise spektakulären Tücken die heldenhafte Begegnung mit dem »TÜV-Abgesandten« schildern. Fakt ist, dass die Meinung deiner Freunde über den Prüfer in erster Linie vom Ergebnis abhängt: Prüfung bestanden – Prüfer klasse, durchgefallen – Prüfer schuld. Und falls dir das noch nicht genügt, kannst du es auch im Gesetzestext der Prüfungsordnung nachschlagen. Dort steht es nämlich schwarz auf weiß: Anweisungen an den Fahrschüler müssen korrekt gegeben werden und dürfen kein Fehlverhalten erzwingen.

Im Klartext:

Der Prüfer wird dich z. B. nicht mit dem Kommando »die nächste rechts abbiegen« entgegengesetzt in eine Einbahnstraße schicken. Korrekt würde es lauten: »die nächste Möglichkeit rechts«. Und dann sollten eigentlich schon die Alarmglocken läuten! Wenn man allerdings geradeaus auf ein solches Verbotsschild zufährt, dann ist es nicht die Aufgabe des Prüfers darauf hinzuweisen – eine gewisse Selbständigkeit kann man von jemandem, der demnächst aktiv am Straßenverkehr teilnehmen will, schon erwarten. Aber keine Angst, diese Situation wird in den Fahrstunden ausreichend trainiert. Genauso wenig wird man dich einer Ortskundeprüfung unterziehen: »Fahren Sie Richtung Stadtmitte« bedeutet lediglich, dass bald ein entsprechendes Hinweisschild in Sicht kommt, dem du folgen solltest.

Prüfer sind auch Menschen:

Oft werden gerade die Situationen, in denen der Prüfer indirekte Hilfestellung leistet, missverstanden. Spätestens wenn man zum 3. Mal in der gleichen Straße links abbiegen muss, sollte man sich langsam fragen, ob da nicht etwa ein Einbahnstraßen-Schild am Anfang der Straße war und der Prüfer einem womöglich gerade »durch die Blume« einen Hinweis darauf gibt, dass man sich vielleicht doch links einordnen sollte – und gleichzeitig eine Chance, das zu verbessern …

Übrigens:

Der Prüfer notiert sich während der Fahrt nicht nur Fehler, sondern auch gute Leistungen, also ruhig bleiben!

Eines gleich vorab:

Wir stellen dich natürlich erst zur Prüfung vor, wenn du nach unserem Ermessen in der Lage bist, diese auch zu bestehen – wir lassen unsere Fahrschüler nur sehr ungern durchfallen! Trotzdem ist klar, dass bei jeder Prüfung eine gewisse Aufregung mit im Spiel ist. Und das ist nicht das Schlechteste: Eine gesunde Anspannung steigert nur das Leistungsvermögen! Also versuch bitte nicht, diese mit irgendwelchen Hausrezepten (Baldrian, ein »Schluck« Bier …) oder auch Medikamenten zu unterdrücken (lies nur mal den Beipackzettel genau). Dies wirkt sich eher negativ auf Reaktionsgeschwindigkeit und Aufmerksamkeit aus! Aber natürlich sollte diese Anspannung auch nicht in Stress ausarten …

Hier ein paar Tipps:

  • Den Prüfungstermin möglichst nicht anderen bekannt geben (außer z. B. den Eltern).
  • Die Prüfung nicht zeitgleich mit anderen wichtigen Klausuren (Quali, Abi …) oder Terminen (Bewerbung …) planen!
  • Misserfolg einkalkulieren, du kannst jederzeit wiederholen.
  • Nicht selbst unter Zeitdruck setzen – überleg mal, wie lange es bisher ohne Führerschein geklappt hat.
  • Am Tag vorher lieber bei Sport oder Musik entspannen, anstatt noch zuviel zu lernen oder zu überlegen.
  • Am Prüfungstag selbst besser leicht frühstücken, nicht übermäßig rauchen (Nikotin regt zusätzlich auf, auch Koffein) und – nur falls nötig – kurz vor der Prüfung Traubenzucker oder einen Schokoriegel essen: Das aktiviert für kurze Zeit Energiereserven.

Aber:

Bitte nicht am Prüfungstag zum fastenden Buddha-Priester werden: wenn du früh deine Tasse Kaffee brauchst, okay, aber bitte keine Kanne (alle fastenden Buddha-Priester mögen uns verzeihen)! Und wer tatsächlich an intensiver Prüfungsangst (Phobie) leidet, sollte auf alle Fälle professionelle psychologische Hilfe in Anspruch nehmen. Dann bitte auch rechtzeitig deinem Fahrlehrer Bescheid geben, damit entsprechende Maßnahmen mit dem Prüfer abgesprochen werden können!

Da die Fahrschulausbildung besonderen Regelungen unterliegt (der Fahrlehrer gilt als Fahrzeugführer), werden nicht alle Schäden durch die Vollkasko der Fahrzeuge oder die Kraftfahrthaftpflicht abgedeckt. Bist du als Fahrschüler der Unfallverursacher (und den Fahrlehrer trifft keine Schuld), so tritt z. B. unsere Fahrschüler-Unfallversicherung in Kraft. Diese erhälst du bei uns kostenlos mit deiner Anmeldung!

Das hängt von der FE-Klasse ab:

  • C, CE, C1, C1E, D, D1: 75 Minuten
  • DE, D1E: 70 Minuten
  • A, T: 60 Minuten
  • A1, B, BE: 45 Minuten
  • M, S: 30 Minuten

Vorsicht mit pauschalen Angaben:

Die Anzahl der benötigten Fahrstunden hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die individuelle Begabung spielt dabei eine große Rolle. Vorkenntnisse – wie etwa der Besitz einer anderen Fahrerlaubnis – können die Anzahl der Fahrstunden verringern. Zu lange Abstände zwischen den einzelnen Fahrstunden wirken sich dagegen kontraproduktiv auf den Lernerfolg aus. Eine pauschale Anzahl der Fahrstunden zu nennen wäre also sehr unseriös. Auch mit »Mittelwerten« sollte man sehr vorsichtig sein!

Die Zeiten haben sich geändert:

In den letzten Jahren hat die Verkehrsdichte in Deutschland stark zugenommen. Deshalb wurde auch das Prüfungsniveau stark angezogen, die Prüfungsfahrten wurden verlängert, mehr Inhalte werden geprüft. Kurzum: Eine Führerscheinausbildung von heute ist nicht mit der vor 20 Jahren zu vergleichen. Zudem wurde 1987 auch noch die Probezeit eingeführt, wer also seinen Führerschein auch nach der Prüfung behalten möchte, sollte auf eine solide Ausbildung Wert legen.

Einige Anhaltspunkte:

In der Fahrschüler-Ausbildungsordnung ist geregelt, welche Inhalte dem Fahrschüler vermittelt werden müssen. Entsprechend halten wir den Ausbildungsstand bei jeder Besprechung in sogenannten »Diagrammkarten« fest. Dadurch können wir dich effektiver ausbilden und du kannst gleichzeitig deinen Ausbildungsstand besser nachvollziehen. Der Gesetzgeber macht deutlich, dass mit der Stufe der Sonderfahrten (Pflichtstunden) erst begonnen werden darf, wenn du das Auto einigermaßen sicher beherrschst – die Grundausbildung sollte also absolviert sein!

Wir bilden in den praktischen Fahrstunden neben deutsch auch in englisch aus.

Ein komplett fremdsprachiger Theorie-Unterricht rentiert sich aufgrund der geringen Nachfrage zwar nicht, aber die theoretische Führerscheinprüfung der Klasse B kann in den folgenden Fremdsprachen absolviert werden, entsprechendes Lehrmaterial mit den amtlichen Übersetzungen erhälst du bei uns.:

  • Englisch
  • Französisch
  • Griechisch
  • Italienisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Serbokroatisch
  • Spanisch
  • Türkisch

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Ruf uns doch einfach an:

09191 2301

Wir beantworten deine Fragen gerne individuell.

Weitere interessante Informationen und Diskussionen rund ums Thema Straßenverkehr findest du im Verkehrsportal:

Deutsches Fahrerlaubnis- und Verkehrsrecht mit topaktuellen Gesetzen, Verordnungen, Fachbeiträgen und Kommentaren. Forum, Bußgeldrechner, Verkehrsrecht-Suchmaschine, Punkte- und Bußgeldkatalog, StVG, StVO, StVZO, FZV, FeV u. v. m. in jeweils aktueller Fassung.

Rechtlicher Hinweis

Die Informationen auf unseren Seiten sind allgemeiner Art und dienen dem generellen Verständnis von Zusammenhängen. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und sollten nicht auf tatsächliche Rechtstreitigkeiten angewendet werden. Von einer rechtlichen Vorgehensweise bei realen Fällen aufgrund der Informationen dieser Seiten raten wir deshalb dringend ab. Bei realen Sachverhalten empfehlen wir stets, einen Rechtsanwalt zur Beratung hinzuzuziehen.