Der »neue« EU-Führerschein

In Deutschland hat man lange an den alten Führerscheinklassen festgehalten, erst 1999 haben wir uns dem europäischen Buchstabensystem angepasst. Nach der sogenannten 3. EU-Führerscheinrichtlinie hat sich mit dem 19. Januar 2013 wieder einiges geändert. Auch die alten Führerscheine – egal ob grau, rosa, Kartenformat oder der alte »DDR-Lappen« – müssen bis spätestens 2033 umgetauscht werden.

So ist es international wesentlich einfacher, die einzelnen Fahrerlaubnisse (FE) zu vergleichen, auch wenn jeder EU-Staat national noch eigene Sonderklassen definieren kann. Das Fahrerlaubnisrecht umfasst somit in Deutschland nun 16 FE-Klassen, die durch zusätzliche Schlüsselzahlen (z. B. B96) noch erweitert oder beschränkt werden können.